Der Betrag, der insgesamt nicht getilgten Verlustscheine, hat sich zwischen dem 7. Oktober 2019 und dem 14. Februar 2024 mehr als verdoppelt. Wiederholt gab der Beschwerdeführer im Laufe der beiden vorinstanzlichen Verfahren an, darum bemüht zu sein, die offenen Forderungen zu begleichen, um künftige Betreibungen zu verhindern (vgl. MI-act. 534, 566, 668). In seiner Beschwerdeschrift weist der Beschwerdeführer abermals darauf hin, dass er seinen Bruder um Unterstützung in der Verwaltung seiner Finanzen ersucht habe, sodass sämtliche Rechnungen bezahlt werden würden.