Die Erhöhung der Anzahl Verlustscheine vermag zwar für sich allein betrachtet keine nach dem 1. Januar 2019 fortgeführte Schuldenwirtschaft belegen, sie zeigt jedoch deutlich, dass der Beschwerdeführer seinen finanziellen Verpflichtungen auch nach dem 1. Januar 2019 nicht nachgekommen ist. So mussten zahlreiche Forderungen, selbst wenn ihnen Sachverhalte zugrunde liegen würden, welche sich tatsächlich vor dem 1. Januar 2019 verwirklicht hätten, zumindest nach dem 1. Januar 2019 erneut in Betreibung gesetzt werden. Der Betrag, der insgesamt nicht getilgten Verlustscheine, hat sich zwischen dem 7. Oktober 2019 und dem 14. Februar 2024 mehr als verdoppelt.