noch 60 Verlustscheine im Umfang von Fr. 69'764.85 registriert (MI-act. 435), erhöhte sich dieser Betrag per 14. Februar 2024 auf 90 Verlustscheine im Umfang von insgesamt Fr. 143'477.60 (MI-act. 778). Die Erhöhung der Anzahl Verlustscheine vermag zwar für sich allein betrachtet keine nach dem 1. Januar 2019 fortgeführte Schuldenwirtschaft belegen, sie zeigt jedoch deutlich, dass der Beschwerdeführer seinen finanziellen Verpflichtungen auch nach dem 1. Januar 2019 nicht nachgekommen ist.