Am 29. Januar 2025 nahm das Verwaltungsgericht einen Rapport der Regionalpolizei T._____ vom 24. Januar 2025 samt Beilagen betreffend Konkurs- und Betreibungsdelikte zu den Akten (act. 42 ff.) und stellte die neuen Aktenstücke mit Verfügung vom 29. Januar 2025 dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zu (act. 46 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -7- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: