Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Oktober 2024 bewilligte das Verwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege, setzte seinen Anwalt als unentgeltlichen Rechtsvertreter ein und stellte die Verwaltungsgerichtsbeschwerde samt Beilagen der Vorinstanz zur Beschwerdeantwort zu (act. 37 f.).