1. In teilweiser Gutheissung der Einsprache werden Ziff. 2 und 3 im Dispositiv der Verfügung der Sektion Aufenthalt vom 24. September 2021 aufgehoben. Dem Einsprecher wird für das Verfahren vor der Sektion Aufenthalt betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung) die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, mit Einsetzung seines Anwalts als unentgeltlicher Rechtsvertreter. 2. Es werden keine Gebühren erhoben.