Nach dem 1. Januar 2019 wurden gegen den Beschwerdeführer insgesamt sechs weitere Strafbefehle wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz und eines geringfügigen Erschleichens einer Leistung erlassen. Er wurde dabei zu Bussen von total Fr. 740.00 verurteilt. Sämtliche Delikte beging der Beschwerdeführer nach dem 1. Januar 2019 (MIact. 403 f., 436 ff., 440 ff., 458 ff., 507 ff., 524 ff.).