280 f.). - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 23. Juli 2014 wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 40.00, davon 100 Tagessätze bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren (MIact. 296 f.). - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 18. September 2014 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungsund Konkursverfahren; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 298 f.).