- Strafbefehl des Bezirksamts Lenzburg vom 1. März 2010 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 155 f.). - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 3. Oktober 2012 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Führens eines Motorfahrzeugs trotz verweigertem, entzogenem oder aberkanntem Führerausweis, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch -3-