Verurteilung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag (MI-act. 139 f.). - Strafbefehl des Bezirksamts Brugg vom 26. November 2008 wegen Führens eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss, Inverkehrbringens eines Fahrzeugs in vorschriftswidrigem Zustand und Konsums von Marihuana; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 70.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 840.00 (MIact. 146 ff.). - Strafbefehl des Bezirksamts Lenzburg vom 1. März 2010 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren;