- Urteil des Jugendgerichts Lenzburg vom 17. Dezember 2002 wegen bandenmässigen Raubs, bandenmässigen Diebstals und mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Einweisung in eine sozialpädagogisch – therapeutische Einrichtung (MI-act. 20 ff.). - Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 16. Dezember 2004 wegen einfacher Körperverletzung, Raufhandels und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; Verurteilung zu einer Einschliessung von 8 Tagen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren (MI-act. 69 ff.).