um eine zwingende Vorstufe der Wegweisung (§ 48 lit. c Mittelschuldekret). Art. 19 BV ist nicht tangiert. Es darf aber ohne Weiteres auf die im Zusammenhang mit diesem Grundrecht entwickelte Praxis betreffend das schutzwürdige eigene Interesse der Eltern (vgl. oben Erw. 2.2) abgestellt werden.