Im Unterschied zum Urteil des Bundesgerichts 2C_591/2016 vom 14. November 2016 erweist sich der vorliegende Nichteintretensentscheid nicht als überspitzt formalistisch, zumal der ausgesprochene Verweis nur dem Beschwerdeführer 2 eröffnet worden ist und sich der Beschwerdeführer 1 bereits im vorinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertreten liess. Schliesslich gilt es darauf hinzuweisen, dass entsprechend den nachfolgenden ma- -6-