3. Nachdem es am 6. März 2024 zu einem Vorfall kam, an welchem B._____ beteiligt war, erliess die Kantonsschule Q._____ gestützt auf § 48 lit. a des Dekrets über die Mittelschulen vom 20. Oktober 2009 (Mittelschuldekret; SAR 423.120) eine Disziplinarmassnahme in Form eines schriftlichen Verweises. B._____ wurde darin ein renitentes Verhalten gegenüber Respektspersonen vorgeworfen. B. 1. Gegen den Verweis erhob A._____, der Vater von B._____, mit Eingabe vom 15. April 2024 Beschwerde beim Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Berufsschule und Mittelschule, und beantragte: