III. 1. 1.1. 1.1.1. Ausgehend von einem Streitwert von Fr. 33'000.00 (siehe vorne Erw. II/4.3.2) sowie unter zusätzlicher Berücksichtigung des Zeitaufwands und der Bedeutung der Sache werden die Verfahrenskosten vor Verwaltungsgericht auf Fr. 2'700.00 festgelegt (vgl. § 7 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 des Gebührendekrets vom 19. September 2023 [GebührD; SAR 662.10]).