Eventualiter: In Aufhebung von Dispositiv-Ziffer 2 des Entscheids des Departements Gesundheit und Soziales vom 15. August 2024 ("Verfügung") sei den Beschwerdeführern für das Verfahren beim Departement Gesundheit und Soziales die unentgeltliche Rechtsvertretung zu gewähren. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Q._____ und/oder des Departements Gesundheit und Soziales.