1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid des Sozialausschusses der Gemeinde Q._____ vom 2. Februar 2024 aufzuheben. Gleichzeitig sei festzustellen, dass der Beschwerdeführer nicht gehalten ist, Vermögen der Säule 3a vor dem Vorbezug der AHV-Altersrente aus der Säule 3a herauszulösen. 2. Der Beschwerde sei unverzüglich die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Gleichzeitig sei die Gemeinde Q._____ anzuweisen, den Beschwerdeführern unverzüglich materielle Hilfe für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 auszurichten.