eingereichten Beschwerde musste dieser mit postalischen Zustellungen seitens des Verwaltungsgerichts an die von ihm angegebene Adresse rechnen. Der erste Zustellversuch erfolgte am 18. Oktober 2024, womit die siebentägige Abholfrist am 19. Oktober 2024 zu laufen begann. Die Verfügung gilt folglich als am 25. Oktober 2024 zugestellt. Die zehntägige letzte Frist zur Begleichung des Kostenvorschusses begann am 26. Oktober 2024 und endete am Montag, 4. November 2024. Innert Frist erfolgte keine Bezahlung des Kostenvorschusses. Auf die Beschwerde darf somit nicht eingetreten werden.