- Es sei der Entscheid vom Strassenverkehrsamt vom 05.09.2024 (zugestellt am 13.09.2024) aufzuheben; - Es sei vom Verwaltungsgericht eine Neuprüfung des Sachverhaltes beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau anzuordnen; - Es sei die beschlossene Dauer des Führerscheinentzuges auf mindestens 6 Monate zu reduzieren; -3- - Es seien die vorgebrachten Argumente des Beschuldigten zur Beurteilung der Arbeitsmobilität ernst in Betracht zu ziehen und für den Urteilsentscheid zu berücksichtigen;