Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Strassenverkehrsamt, verfügte am 5. September 2024: 1. A._____ wird der Führerausweis entzogen. Dauer: 12 Monate Ein Teil dieses Entzuges wurde bereits in der Zeit ab 31.05.2023 bis und mit 10.06.2023 vollzogen. Damit ergibt sich folgender Restvollzug: ab: 01.11.2024 bis und mit: 20.10.2025 Der Führerausweis ist spätestens am Tage vor dem Entzugsbeginn mit beiliegendem Couvert einzusenden (siehe auch Abschnitt "Vollzug").