1.2. In der gerichtlichen Verwaltungsrechtspflege beträgt die Gebühr für das Verfahren vor Verwaltungsgericht Fr. 500.00 bis Fr. 30'000.00 (§ 20 Abs. 1 lit. b des Gebührendekrets vom 19. September 2023 [GebührD; SAR 662.110]). In vermögensrechtlichen Streitsachen ist der Streitwert für die Gebührenerhebung massgeblich (vgl. § 2 Abs. 1, § 20 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 GebührD). In der vorliegenden Streitsache beträgt der Streitwert mindestens Fr. 103'354.40 (siehe Rechtsbegehren Ziffer 2), womit sich theoretisch eine Gerichtsgebühr von Fr. 7'880.00 (Grundansatz Fr. 4'270.00 + 3.5 % des Streitwerts) ergibt.