1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 15. Januar 2024 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung wurde als gegenstandslos geworden abgeschrieben. -3- C. 1. Gegen den am 29. August 2024 zugestellten Entscheid der Beschwerdestelle SPG liess die Einwohnergemeinde Q._____ mit Eingabe vom 17. September 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben mit folgenden Anträgen: