A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, wurde von der Gemeinde Q._____ vom 1. September 2007 bis zum 28. Februar 2015 und ab 2021 erneut mit materieller Hilfe unterstützt. Er wohnt an der R-Strasse in einem Haus, welches sich in seinem Eigentum befindet. Am 15. April 2021 wurde über ihn der Konkurs eröffnet. 2. Am 15. Januar 2024 beschloss der Gemeinderat Q._____: 1. Die bis zum 31. Oktober 2023 bezogene materielle Hilfe im Umfang von Fr. 103'354.40 zuzüglich die ab 01. November 2023 bis zum Verkauf der Liegenschaft R-Strasse, Q._____, bezogene materielle Hilfe ist mit dem Verkaufserlös der Liegenschaft zurückzuerstatten.