1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. - 12 - 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00, ist vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'340.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten