dass keine Fahrzeuge mehr auf dem Stumpen abgestellt werden dürfen (vgl. Art. 79 Abs. 6 SSV), weil gerade dort (vor der Hauszufahrt der Parzelle Nr. ccc) mit Sicherheit kein Parkfeld markiert werden dürfte. Ein Vorteil dieser Alternativmassnahme für den Beschwerdeführer oder andere Verkehrsteilnehmer ist daher nicht erkennbar, dient diese doch dazu, das Parkangebot in allgemeiner Weise einzuschränken. 2.4. Zusammenfassend ist die vorliegende Beschwerde somit als unbegründet abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.