BELSER, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 74 zu Art. 3). Nicht nachvollziehbar ist aber auch namentlich seine Haltung, das Markieren von Parkfeldern auf der Quartierstrasse R-Strasse würde eine zweckmässigere bzw. besser geeignete Massnahme zur Verwirklichung des angestrebten Ziels darstellen, das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Stumpen zu verhindern (umstrittene Parkvorgänge vor anderen Grundstückszufahrten sind im vorliegenden Prozess kein Thema).