Zumindest diejenigen Fahrzeugführer, die sich um solche Verbote nicht bewusst foutieren, werden davon absehen, ihr Motorfahrzeug dort abzustellen. Das verringert auch den polizeilichen Kontrollaufwand, der bei jeglichen Verboten nie ganz entfällt und daher nicht Massstab für die Eignung von Verboten sein kann.