"Markierungen" (Fassung vom November 2004), worin Lage und Ausmass der Parkverbotslinie (inklusive Abstand zum Fahrbahnrand) grafisch dargestellt sind (vgl. dazu die nachfolgend abgebildete Skizze). Allenfalls wird es zwei Verbotslinien am südöstlichen und nordwestlichen Rand des Stumpens brauchen, damit das Parkverbot die gesamte Stumpenfläche abdeckt, was aber nichts am sich an der Stumpenfläche (Länge x Breite) orientierenden Verbotsinhalt und -um- fang ändert. Zu Recht hat daher die Vorinstanz für die Umsetzung der ver- -9-