Der Gemeinderat Q._____ begründe das geplante Parkverbot mit auf dem Stumpen parkierenden Fahrzeugen, welche die Zufahrt zu den Parzellen Nrn. ccc und ddd behinderten, was in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen zwischen den Anwohnern geführt habe. Hier habe der Gemeinderat Handlungsbedarf erkannt. Die Massnahme diene der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Freihaltung der Zufahrten auf der R-Strasse. Anwohner hätten sich mehrfach bei der Gemeinde hinsichtlich der Rechtslage erkundigt. Solche Überlegungen seien als taugliche Gründe für den Erlass eines Parkverbots zu betrachten. Dem Gemeinwesen stehe es frei, Verkehrsflächen dem fahrenden oder ruhenden Verkehr zu entziehen.