Entgegen den Aussagen der Vorinstanzen habe er nie eine Verkehrsanordnung verlangt, sondern lediglich die Durchsetzung der geltenden Verkehrsregeln, was explizit aus seiner Mail an den Gemeinderat vom 14. Februar 2022 (Vorakten, act. 57) hervorgehe. Der Gemeindeammann habe den Beschwerdeführer am 4. Juli 2022 zu einem klärenden Gespräch eingeladen. Als Ergebnis seien sich die Parteien einig gewesen, dass die Sache erledigt sei. Seither bestünden denn auch keine Diskussionen mehr, obwohl bis heute keine Parkverbotslinie markiert sei.