3. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen, wobei dem Beschwerdeführer zu Lasten des Beschwerdegegners bzw. der Vorinstanz eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen sei (zzgl. MWST und Auslagen). 2. Mit Beschwerdeantworten vom 22. Oktober 2024 und 23. Oktober 2024 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, und der Gemeinderat Q._____ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde; letzter mit dem Zusatz, soweit darauf einzutreten sei.