2. Im Jahr 2022 kam es bei der Gemeindeverwaltung Q._____ zu verschiedenen Reklamationen von Anwohnern, unter anderem des Eigentümers der Parzelle Nr. ccc, A._____, betreffend die Nutzung des Stumpens als Abstellplatz für Motorfahrzeuge. Im Zuge dessen entschied der Gemeinderat Q._____ an der Sitzung vom 14. November 2022 auf dem Stumpen eine Parkverbotslinie (im Sinne von Art. 79a Abs. 1 Satz 1 und Anhang 2 Ziff.6.22 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 [SSV; SR 741.21) anzubringen. Die Eigentümer der Parzellen Nrn. ccc und eee setzte er darüber schriftlich in Kenntnis.