Die Beschwerde erweist sich insoweit als begründet. Der Gemeinderat muss den Beschwerdeführer als Partei in das Verfahren zur Prüfung der Auflage bezüglich Einhaltung der Gebäudehöhe mittels eines angepassten Geländers im Baubewilligungsverfahren mit der Geschäftsnummer 2023-546 einbeziehen und über die Auflagenerfüllung mittels eines anfechtbaren Entscheids befinden (siehe Beschwerde, S. 2 [Antrag-Ziffer 2]). Die Baubewilligung ist entsprechend mit einer Auflage betreffend den Einbezug des Beschwerdeführers zu versehen.