Die Bauherrschaft wurde daher aufgefordert, der Bauverwaltung vor Baubeginn planlich oder in Form einer Material- und Farbwahl vorzulegen, welches Geländer angebracht werden soll (vgl. Vorakten, act. 6, 13). Wie das Geländer ausgestaltet sein muss, damit es nicht als Abschlusswand, sondern als filigranes Geländer (Staketengeländer) in Erscheinung tritt, wurde in der Baubewilligung allerdings nicht weiter beschrieben oder definiert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vorgabe eines filigran in Erscheinung tretenden Geländers (Staketengeländer) umzusetzen (Wahl der konkreten Ausgestaltung / Form, Material, Farbe etc.).