2. 2.1. Umstritten ist, ob der Beschwerdeführer bei der Prüfung der Auflage bezüglich Einhaltung der Gebäudehöhe mittels eines angepassten Geländers (filigranes Staketengeländer) als Partei einzubeziehen ist und über die Auflagenerfüllung mittels eines anfechtbaren Entscheids zu befinden ist (vgl. Beschwerde, S. 2). Es geht mithin um die Frage, ob dem Beschwerdeführer im Rahmen der Prüfung bzw. Genehmigung der einverlangten Abänderungsunterlagen Parteistellung zukommt oder nicht.