In der Baubewilligung wurde daher festgelegt, dass ein filigranes und nicht als Abschlusswand in Erscheinung tretendes Geländer (Staketengeländer) zu wählen sei. Vor Baubeginn sei der Bauverwaltung die Art des anzubringenden Geländers planerisch oder in Form einer Material- und Farbwahl vorzulegen (…).