Die Bauherrschaft beabsichtigt auf der Parzelle aaa in Q._____ den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses (Gebäude Nr. bbb) und den Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses mit Einstellhalle. Geplant ist ein auf dem Flachdach liegendes Attikageschoss. Die streitbetroffene Parzelle liegt gemäss dem geltenden Bauzonenplan und der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Q._____ vom 28. November 2008 in der Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3). Für diese Zone ist eine Gebäudehöhe von 10 m festgelegt (vgl. § 5 BNO).