In der Baubewilligung verlangte der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Gebäudehöhe und dem Attikageschoss, dass ein filigranes und nicht als Abschlusswand in Erscheinung tretendes Geländer (Staketengeländer) zu wählen sei. Der Bauverwaltung sei vor Baubeginn planlich oder in Form einer Material- und Farbwahl vorzulegen, welches Geländer angebracht werden solle (vgl. Vorakten, act. 6, 13).