2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 7. Februar 2024: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden darf. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich MWST. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2024 beantragte die B._____ ebenfalls: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers.