1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023-001533 vom 13. Dezember 2023 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Gemeinderat Q._____ sei anzuweisen, den Beschwerdeführer als Partei in das Verfahren zur Prüfung der Auflage bezüglich Einhaltung der Gebäudehöhe mittels eines angepassten Geländers (filigranes Staketengeländer) im Baubewilligungsverfahren mit der Geschäftslaufnummer 2023-546 einzubeziehen und über die Auflagenerfüllung mittels anfechtbaren Entscheids zu befinden. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin.