2. Nach durchgeführtem Rechtsschriftenwechsel und nachdem das Verfahren zum Entscheid an den Regierungsrat überwiesen wurde, fällte dieser am 13. Dezember 2023 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 337.–, insgesamt Fr. 1'837.–, werden dem Beschwerdeführer A._____ auferlegt.