A. Mit Protokollauszug vom 26. Juni 2023 erteilte der Gemeinderat Q._____ der B._____ die Baubewilligung für den Abbruch eines Einfamilienhauses (Gebäude Nr. bbb) und den Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses mit Einstellhalle auf der Parzelle Nr. aaa. Im Zusammenhang mit der Gebäudehöhe und dem Attikageschoss hielt der Gemeinderat fest, es sei ein filigranes und nicht als Abschlusswand in Erscheinung tretendes Geländer (Staketengeländer) zu wählen. Vor Baubeginn sei der Bauverwaltung planlich oder in Form einer Material- und Farbwahl vorzulegen, welches Geländer angebracht werden solle. Gleichzeitig mit der Baubewilligung wies der Gemeinderat die von A.__