In der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Entscheids wurde der Beschwerdeführer ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die fristgerecht einzureichende Beschwerdeschrift einen Antrag und eine Begründung enthalten müsse, d.h. dass er anzugeben habe, wie das Verwaltungsgericht entscheiden solle, und darzulegen habe, aus welchen Gründen er eine andere Entscheidung verlange. Zudem wurde er explizit auf die Folge des Nichteintretens hingewiesen, sofern die Beschwerde diesen Anforderungen nicht entspreche (angefochtener Entscheid, S. 9).