2.2. 2.2.1. In der Rechtsmittelbelehrung des vorinstanzlichen Entscheids wurde die Beschwerdeführerin ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die fristgerecht einzureichende Beschwerde einen Antrag und eine Begründung enthalten muss, d.h. dass sie anzugeben hat, a) wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen hat, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Zudem wurde die Beschwerdeführerin in der Rechtsmittelbelehrung explizit auf die Folge des Nichtein- -5- tretens hingewiesen, sofern die Beschwerde diesen Anforderungen nicht entspricht (act. 7).