Ein am 2. Dezember 2020 gestelltes Asylgesuch wurde am 11. Mai 2022 abgewiesen (MI-act. 399 ff., 426 ff.). Ebenso wies das Bundesverwaltungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 20. Juli 2022 ab (MI-act. 450 ff.). Auf das in gleicher Sache eingereichte Wiedererwägungsgesuch trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Verfügung vom 9. November 2023 nicht ein (MI-act. 518 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde blieb ebenso erfolglos wie das anschliessend eingereichte Revisionsgesuch, welches das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. März 2024 abwies (MI-act. 526 ff., 569 ff.).