Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00, sind von den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. - 23 - 3. Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, dem Gemeinderat der Stadt Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'227.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreterin) den Gemeinderat der Stadt Q._____ (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung Mitteilung an: den Regierungsrat