Parkfelder nicht über den Umweg einer separaten Beschwerde gegen die in der Baubewilligung inkludierte formlose Entwidmung korrigieren. Die Argumentation, ein früheres Rechtsmittel gegen die formlose Entwidmung oder auch eine Rüge derselben in den Rechtsmitteln gegen die Baubewilligung sei (mangels Erkennbarkeit der Entwidmung) nicht möglich gewesen, stösst daher von vornherein ins Leere. - 18 -