Von den Beschwerdeführern zu verlangen, sie hätten über all die Jahre mehr wissen müssen als alle beteiligten Behörden zusammen, sei offensichtlich unangebracht, zumal sie sich von Anfang an immer wieder nach dem Stand der Dinge erkundigt, nachgefragt und jeweils umgehend die nächsten Schritte eingeleitet hätten. Sie seien aber teilweise bewusst, teilweise unbeabsichtigt durch Falschauskünfte in die Irre geleitet und hingehalten worden. Der Gemeinderatsbeschluss betreffend den Landverkauf werde ihnen bis heute vorenthalten. Besonders irritierend seien die dem Gemeinderat unterlaufenen Fehler und sein verschleierndes Verhalten.