Die Einleitung des Baubewilligungsverfahrens für die Parkfelder, mit deren Errichtung die Entwidmung von 9 m 2 der V- Strasse im Bereich der Parzelle Nr. aaa einherging, wurde publiziert und öffentlich aufgelegt, wenn auch nicht – wie für die Entwidmung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen vorgesehen – mit zusätzlicher Publikation im kantonalen Amtsblatt (vgl. Ziff. 1.2.2 des Kreisschreibens des DVI vom 29. Oktober 2009 betreffend öffentliche Wege und Wegrechte; Begründung, Aufhebung und Verlegung; Verfahren und Rechtsgrundausweise [Beschwerdebeilage 2];