Sie hätten auch keine Dispositionen getätigt, die sie nicht ohne Nachteile wieder rückgängig machen könnten. Sie hätten die bestehende Liegenschaft (Parzelle Nr. aaa) ohne Parkplätze davor und ohne Anwartschaft darauf gekauft. Die Markierung der Parkfelder könne ohne grossen Aufwand wieder -7- rückgängig gemacht werden. Es sei daher die Nichtigkeit der Entwidmung festzustellen.